Freitag, 28. März 2008

Antwort von Frau von der Aue auf eine "Kleine Anfrage" Finanzgericht Berlin


Kleine Anfrage:

Auszug aus der "Kleinen Anfrage"

In der kleinen Anfrage des Abgeordneten Uwe Goetze (CDU) an den Senat, welche Mehrbelastung für beteiligte Bürger aus Berlin an finanzgerichtlichen Verfahren in Cottbus entstehen, antwortet Gisela von der Aue, Senatorin für Justiz Berlin und somit auch für das Gemeinwohlinteresse der Berliner Bürger zuständig:

"Nach Mitteilung des Präsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind keine konkreten Daten bekannt, welche zusätzlichen Kosten für einen Berliner Kläger durch die Fusion der Gerichte entstehen."

Mit anderen Worten, es interessiert die Politik in keiner Weise, welche enorme Nachteile z.B. ein alleinerziehender Elternteil ertragen muß, der in einer Kindergeldsache sein Recht gegenüber dem Finanzamt nicht mehr in Berlin, sondern in Cottbus erstreiten muß.
Liegt er dann auch noch mit dem Einkommen knapp über der Grenze um Prozesskostenhilfe zu erhalten, ist der Ärger und die Frustration perfekt.

Der staatlich garantierte Rechtsschutz wird somit behindert, oder sogar brutal ausgehebelt.

Dass vor dem Finanzgericht nur um große Summen gestritten wird, wie die Politik vielfach glauben machen will, ist eine große Lüge, wird aber immer wieder als Beschwichtigungelement missbraucht.
Die Antwort auf die "Kleine Anfrage" lesen Sie hier im Original.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die Pressemitteilung von Norbert Faltin, Bund der Steuerzahler Berlin.