Samstag, 9. Februar 2008

Negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Finanzgericht in Cottbus?


Führende Berliner Politiker, wie Wowereit und Wolf, die 2004 maßgeblich die Fusion des Berliner und des Brandenburger Finanzgerichts mit Sitz in Cottbus vorangetrieben haben, distanzieren sich heute von ihren damaligen politischen Entscheidungen. Wolf spricht sogar von einem "Faulen Kompromiss".

Das war's dann auch schon, man geht zur politischen Tagesordnung über und fällt weitere wichtige politische Entscheidungen, wie z. B. Flughafen Tempelhof.
Auch hier sieht ja Wowereit die Möglichkeit, sein heutiges "Nein" in drei Jahren rückblickend und für sich folgenlos zu bedauern.

Einige Abgeordnete fangen jedoch an, im Interesse der Berliner Bürger, kritische Fragen zu stellen, so der Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin Herr Uwe Goetze.
Er stellt die "Kleine Anfrage":

Negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Finanzgericht in Cottbus?
Auszug:
Hat der Senat über seine Ausführungen in der Drs. 15/2828 hinaus, es entstünde eine Mehrbelastung für Beteiligte an finanzgerichtlichen Verfahren, in­zwischen konkrete Daten welche zusätzlichen durch­schnittlichen Kosten (Arbeitsausfall, Reise, zusätz­licher Aufwand für Rechtsbeistand etc.) für einen Berliner Kläger durch die Verlagerung entstehen?

Wie haben sich die jährlichen Kosten nach der Verla­gerung des Finanzgerichtes nach Cottbus gegenüber den Aussagen in der Drs. 15/2828 entwickelt (bitte jährliche Kosten seit 2002 mit Kapitel/Titel an­geben)?

Erinnert sich der Fragesteller richtig, dass die Zusage gegenüber dem Rechtsausschuss zur Bereitstellung von Räumen für die 4 Obergerichte im jeweiligen Nicht-Sitzungsland eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung, insbesondere zur Verfassungs­änderung war und wie schätzt der Senat den Wert dieser Zusage heute ein?
Weiter zum Gesamttext der "Kleinen Anfrage"

Wir sind auf die Antworten sehr gespannt und werden weiter berichten.

Weiterhin sind wir auch gespannt darauf, ob sich auch Abgeordnete von den Grünen, der SPD, der FDP und der PDS überwinden können, die Auswirkungen ihrer damals im Parlament mitgetragenen Entscheidung zur "Gerichtsfusion" kritisch zu hinterfragen und "Kleine Anfragen" stellen werden.