Freitag, 28. März 2008

Antwort von Frau von der Aue auf eine "Kleine Anfrage" Finanzgericht Berlin


Kleine Anfrage:

Auszug aus der "Kleinen Anfrage"

In der kleinen Anfrage des Abgeordneten Uwe Goetze (CDU) an den Senat, welche Mehrbelastung für beteiligte Bürger aus Berlin an finanzgerichtlichen Verfahren in Cottbus entstehen, antwortet Gisela von der Aue, Senatorin für Justiz Berlin und somit auch für das Gemeinwohlinteresse der Berliner Bürger zuständig:

"Nach Mitteilung des Präsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind keine konkreten Daten bekannt, welche zusätzlichen Kosten für einen Berliner Kläger durch die Fusion der Gerichte entstehen."

Mit anderen Worten, es interessiert die Politik in keiner Weise, welche enorme Nachteile z.B. ein alleinerziehender Elternteil ertragen muß, der in einer Kindergeldsache sein Recht gegenüber dem Finanzamt nicht mehr in Berlin, sondern in Cottbus erstreiten muß.
Liegt er dann auch noch mit dem Einkommen knapp über der Grenze um Prozesskostenhilfe zu erhalten, ist der Ärger und die Frustration perfekt.

Der staatlich garantierte Rechtsschutz wird somit behindert, oder sogar brutal ausgehebelt.

Dass vor dem Finanzgericht nur um große Summen gestritten wird, wie die Politik vielfach glauben machen will, ist eine große Lüge, wird aber immer wieder als Beschwichtigungelement missbraucht.
Die Antwort auf die "Kleine Anfrage" lesen Sie hier im Original.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die Pressemitteilung von Norbert Faltin, Bund der Steuerzahler Berlin.

Samstag, 9. Februar 2008

Negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Finanzgericht in Cottbus?


Führende Berliner Politiker, wie Wowereit und Wolf, die 2004 maßgeblich die Fusion des Berliner und des Brandenburger Finanzgerichts mit Sitz in Cottbus vorangetrieben haben, distanzieren sich heute von ihren damaligen politischen Entscheidungen. Wolf spricht sogar von einem "Faulen Kompromiss".

Das war's dann auch schon, man geht zur politischen Tagesordnung über und fällt weitere wichtige politische Entscheidungen, wie z. B. Flughafen Tempelhof.
Auch hier sieht ja Wowereit die Möglichkeit, sein heutiges "Nein" in drei Jahren rückblickend und für sich folgenlos zu bedauern.

Einige Abgeordnete fangen jedoch an, im Interesse der Berliner Bürger, kritische Fragen zu stellen, so der Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin Herr Uwe Goetze.
Er stellt die "Kleine Anfrage":

Negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Finanzgericht in Cottbus?
Auszug:
Hat der Senat über seine Ausführungen in der Drs. 15/2828 hinaus, es entstünde eine Mehrbelastung für Beteiligte an finanzgerichtlichen Verfahren, in­zwischen konkrete Daten welche zusätzlichen durch­schnittlichen Kosten (Arbeitsausfall, Reise, zusätz­licher Aufwand für Rechtsbeistand etc.) für einen Berliner Kläger durch die Verlagerung entstehen?

Wie haben sich die jährlichen Kosten nach der Verla­gerung des Finanzgerichtes nach Cottbus gegenüber den Aussagen in der Drs. 15/2828 entwickelt (bitte jährliche Kosten seit 2002 mit Kapitel/Titel an­geben)?

Erinnert sich der Fragesteller richtig, dass die Zusage gegenüber dem Rechtsausschuss zur Bereitstellung von Räumen für die 4 Obergerichte im jeweiligen Nicht-Sitzungsland eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung, insbesondere zur Verfassungs­änderung war und wie schätzt der Senat den Wert dieser Zusage heute ein?
Weiter zum Gesamttext der "Kleinen Anfrage"

Wir sind auf die Antworten sehr gespannt und werden weiter berichten.

Weiterhin sind wir auch gespannt darauf, ob sich auch Abgeordnete von den Grünen, der SPD, der FDP und der PDS überwinden können, die Auswirkungen ihrer damals im Parlament mitgetragenen Entscheidung zur "Gerichtsfusion" kritisch zu hinterfragen und "Kleine Anfragen" stellen werden.

Dienstag, 27. November 2007

Videokonferenz: Eine Schadensbegrenzung?

Dazu ein Bericht des Bundes der Steuerzahler Berlin:


BdSt Berlin: Videokonferenzanlage kommt nur wenigen Rechtsuchenden zugute

Finanzgericht und Steuerberaterkammer Berlin stellen Videokonferenzanlage vor

Der Berliner Steuerzahlerbund betrachtet den behördlichen Einstieg in die Moderne äußerst skeptisch.

Weiter zum Gesamttext :Quelle: BdSt

Freitag, 21. September 2007

Zwischenbilanz

Die Verlegung des Berliner Finanzgerichts Anfang 2007 nach Cottbus entwickelt sich immer mehr zu einem politischen Desaster.

Führende Berliner Politiker, wie Wowereit und Wolf, die 2004 maßgeblich die Fusion des Berliner und des Brandenburger Finanzgerichts mit Sitz in Cottbus vorangetrieben haben, distanzieren sich heute von ihren damaligen politischen Entscheidungen.
Wolf spricht sogar von einem "Faulen Kompromiss"

Immer mehr Bürger, Organisationen, Vereine und Verbände, wie z.B. der Bund der Steuerzahler, laufen Sturm gegen die politische Entscheidung, durch die das Berliner Finanzgericht Anfang 2007 nach Cottbus verlegt wurde.

In der Praxis zeigt sich jetzt, welche enorme Nachteile Berliner Bürger in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihren staatlich garantierten Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen.
Viele werden auf ihren staatlich garantierten Rechtsschutz verzichten müssen, da der Aufwand und die Kosten nicht mehr in Relation zum Streitwert stehen.

Justizsenator Wolfgang Wieland:
Die Antwort des ehemaligen Berliner Justizsenators Wolfgang Wieland zu diesem Tehma auf Anfrage [27.09.2007]:

Sehr geehrter Herr Prehm,

ich freue mich über Ihre Frage, da ich als Justizsenator intensiv mit der Verlegung des gemeinsamen Finanzgerichtes nach Cottbus befasst war. Ich war mir mit dem damaligen Brandenburger Justizminister Schelter auf informellem Weg einig, dass nach einer besseren Lösung gesucht werden sollte, als ein in Wahrheit erstinstanzliches Gericht mit viel Personenverkehr unter der falschen Überschrift "gemeinsame Obergerichte" in den Süden des Landes Brandenburg zu verlegen.

Eine Zumutung ja nicht nur für die Berliner, sondern auch für die Menschen im nördlichen Teil Brandenburgs. Zu denken war auch an das nichtrichterliche Personal, die Anwälte, Steuerberater, ehrenamtlichen Richter.
Hinzu kam, dass das Finanzgericht Berlin zu den bestausgestatteten und am zügigsten arbeitenden Gerichten gehörte.Just dies wurde nun zerschlagen.
Meine Idee, Cottbus stattdessen zum Sitz des noch zu gründenden, gemeinsamen Verfassungsgericht eines fusionierten Landes zu machen, konnte ich wegen Beendigung meiner Amtszeit nicht weiter verfolgen.

In Brandenburg setzte sich wieder Prestigedenken durch. So kam es zu einer völlig bürgerunfreundlichen Lösung. Sie zu beenden, setzte eine Einsicht in Brandenburg voraus. Die kann ich leider zur Zeit nicht erkennen.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Wieland


Link:
Frage I an Wolfgang Wieland
Frage II an Wolfgang Wieland




Auch Spitzenorganisationen melden sich zu Wort:
Auch der DBB, die Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, stellt die Frage:
Bleibt das gemeinsame Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus funktionsfähig?

Justizsenatorin Frau Schubert
„Bei Bedarf“ können auch Verhandlungen in Berlin geführt werden!
Wer die Tagesarbeit im Finanzgericht kennt, weiß, dass die Aussage der damaligen Berliner Justizsenatorin Frau Schubert im Parlament, dass „bei Bedarf“ Verhandlungen auch in Berlin geführt werden könnten, sehr praxisfern war und nur als Lippenbekenntnis [politische Unwahrheit? ->politische Lüge? ] zu werten ist.

Prof. Dr. Battis:
Auch die Aussage von Prof. Dr. Battis im Fachausschuss:

"Die Bürger von Pritzwalk und von Wittenberge fahren seit über zehn Jahren – wenn sie denn zum Finanzgericht fahren – nach Cottbus. Das ist ungefähr doppelt so weit wie von Berlin nach Cottbus. Bisher ist noch niemand in Deutschland auf die Idee gekommen, dass das verfassungswidrig sein könnte",

ist für die Berliner Bürger nur ein Hinweis darauf, dass man eine schlechte Position nicht verbessert wollte, sondern man hat eine gute Position einer schlechten Position anpassen.