Das war's dann auch schon, man geht zur politischen Tagesordnung über und fällt weitere wichtige politische Entscheidungen, wie z. B. Flughafen Tempelhof.
Auch hier sieht ja Wowereit die Möglichkeit, sein heutiges "Nein" in drei Jahren rückblickend und für sich folgenlos zu bedauern.
Einige Abgeordnete fangen jedoch an, im Interesse der Berliner Bürger, kritische Fragen zu stellen, so der Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin Herr Uwe Goetze.
Er stellt die "Kleine Anfrage":
Negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Finanzgericht in Cottbus?
Auszug:
Hat der Senat über seine Ausführungen in der Drs. 15/2828 hinaus, es entstünde eine Mehrbelastung für Beteiligte an finanzgerichtlichen Verfahren, inzwischen konkrete Daten welche zusätzlichen durchschnittlichen Kosten (Arbeitsausfall, Reise, zusätzlicher Aufwand für Rechtsbeistand etc.) für einen Berliner Kläger durch die Verlagerung entstehen?
Wie haben sich die jährlichen Kosten nach der Verlagerung des Finanzgerichtes nach Cottbus gegenüber den Aussagen in der Drs. 15/2828 entwickelt (bitte jährliche Kosten seit 2002 mit Kapitel/Titel angeben)?
Erinnert sich der Fragesteller richtig, dass die Zusage gegenüber dem Rechtsausschuss zur Bereitstellung von Räumen für die 4 Obergerichte im jeweiligen Nicht-Sitzungsland eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung, insbesondere zur Verfassungsänderung war und wie schätzt der Senat den Wert dieser Zusage heute ein?
Wir sind auf die Antworten sehr gespannt und werden weiter berichten.
Weiterhin sind wir auch gespannt darauf, ob sich auch Abgeordnete von den Grünen, der SPD, der FDP und der PDS überwinden können, die Auswirkungen ihrer damals im Parlament mitgetragenen Entscheidung zur "Gerichtsfusion" kritisch zu hinterfragen und "Kleine Anfragen" stellen werden.
