Dienstag, 27. November 2007

Videokonferenz: Eine Schadensbegrenzung?

Dazu ein Bericht des Bundes der Steuerzahler Berlin:


BdSt Berlin: Videokonferenzanlage kommt nur wenigen Rechtsuchenden zugute

Finanzgericht und Steuerberaterkammer Berlin stellen Videokonferenzanlage vor

Der Berliner Steuerzahlerbund betrachtet den behördlichen Einstieg in die Moderne äußerst skeptisch.

Weiter zum Gesamttext :Quelle: BdSt

Freitag, 21. September 2007

Zwischenbilanz

Die Verlegung des Berliner Finanzgerichts Anfang 2007 nach Cottbus entwickelt sich immer mehr zu einem politischen Desaster.

Führende Berliner Politiker, wie Wowereit und Wolf, die 2004 maßgeblich die Fusion des Berliner und des Brandenburger Finanzgerichts mit Sitz in Cottbus vorangetrieben haben, distanzieren sich heute von ihren damaligen politischen Entscheidungen.
Wolf spricht sogar von einem "Faulen Kompromiss"

Immer mehr Bürger, Organisationen, Vereine und Verbände, wie z.B. der Bund der Steuerzahler, laufen Sturm gegen die politische Entscheidung, durch die das Berliner Finanzgericht Anfang 2007 nach Cottbus verlegt wurde.

In der Praxis zeigt sich jetzt, welche enorme Nachteile Berliner Bürger in Kauf nehmen müssen, wenn sie ihren staatlich garantierten Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen.
Viele werden auf ihren staatlich garantierten Rechtsschutz verzichten müssen, da der Aufwand und die Kosten nicht mehr in Relation zum Streitwert stehen.

Justizsenator Wolfgang Wieland:
Die Antwort des ehemaligen Berliner Justizsenators Wolfgang Wieland zu diesem Tehma auf Anfrage [27.09.2007]:

Sehr geehrter Herr Prehm,

ich freue mich über Ihre Frage, da ich als Justizsenator intensiv mit der Verlegung des gemeinsamen Finanzgerichtes nach Cottbus befasst war. Ich war mir mit dem damaligen Brandenburger Justizminister Schelter auf informellem Weg einig, dass nach einer besseren Lösung gesucht werden sollte, als ein in Wahrheit erstinstanzliches Gericht mit viel Personenverkehr unter der falschen Überschrift "gemeinsame Obergerichte" in den Süden des Landes Brandenburg zu verlegen.

Eine Zumutung ja nicht nur für die Berliner, sondern auch für die Menschen im nördlichen Teil Brandenburgs. Zu denken war auch an das nichtrichterliche Personal, die Anwälte, Steuerberater, ehrenamtlichen Richter.
Hinzu kam, dass das Finanzgericht Berlin zu den bestausgestatteten und am zügigsten arbeitenden Gerichten gehörte.Just dies wurde nun zerschlagen.
Meine Idee, Cottbus stattdessen zum Sitz des noch zu gründenden, gemeinsamen Verfassungsgericht eines fusionierten Landes zu machen, konnte ich wegen Beendigung meiner Amtszeit nicht weiter verfolgen.

In Brandenburg setzte sich wieder Prestigedenken durch. So kam es zu einer völlig bürgerunfreundlichen Lösung. Sie zu beenden, setzte eine Einsicht in Brandenburg voraus. Die kann ich leider zur Zeit nicht erkennen.

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Wieland


Link:
Frage I an Wolfgang Wieland
Frage II an Wolfgang Wieland




Auch Spitzenorganisationen melden sich zu Wort:
Auch der DBB, die Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, stellt die Frage:
Bleibt das gemeinsame Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus funktionsfähig?

Justizsenatorin Frau Schubert
„Bei Bedarf“ können auch Verhandlungen in Berlin geführt werden!
Wer die Tagesarbeit im Finanzgericht kennt, weiß, dass die Aussage der damaligen Berliner Justizsenatorin Frau Schubert im Parlament, dass „bei Bedarf“ Verhandlungen auch in Berlin geführt werden könnten, sehr praxisfern war und nur als Lippenbekenntnis [politische Unwahrheit? ->politische Lüge? ] zu werten ist.

Prof. Dr. Battis:
Auch die Aussage von Prof. Dr. Battis im Fachausschuss:

"Die Bürger von Pritzwalk und von Wittenberge fahren seit über zehn Jahren – wenn sie denn zum Finanzgericht fahren – nach Cottbus. Das ist ungefähr doppelt so weit wie von Berlin nach Cottbus. Bisher ist noch niemand in Deutschland auf die Idee gekommen, dass das verfassungswidrig sein könnte",

ist für die Berliner Bürger nur ein Hinweis darauf, dass man eine schlechte Position nicht verbessert wollte, sondern man hat eine gute Position einer schlechten Position anpassen.

Dienstag, 28. August 2007

Der Weg zurück nach Berlin

Erste Schritte in diese Richtung wurden getan.

Ein Berliner Rechtsanwalt hat die Unzuständigkeit des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus gerügt. Teil I

Nach der Schließung des Finanzgerichts in Berlin und der Fusion des Berliner Finanzgerichts mit dem Brandenburger Finanzgericht zum gemeinsamen Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus, verfügt durch das Berliner Parlament, fühlen sich viele Bürger von Berlin ihres staatlich garantierten Rechtsschutzes beraubt.

Das Gemeinwohlinteresse und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist in dieser Entscheidung nicht mehr erkennbar.
Viele Bürger Berlins sind im höchsten Masse verärgert und das Vertrauen ist zu einigen Berlinern Politikern zerstört.

Der staatlich garantierten Rechtsschutz muss für die Berliner Bürger wieder greifen, deshalb kann das Ziel nur lauten:

Das Berliner Finanzgericht muss zurück nach Berlin!
Das Berliner Finanzgericht muss in Berlin an zentraler Stelle wieder angesiedelt werden!

Festzustellen bleibt, eine höchstrichterliche Entscheidung, ob der Staatsvertrag zur Bildung gemeinsamer Obergerichte bzw. Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus mit den Regeln des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Berlin vereinbar sind, ist noch nicht erstritten worden.

Erste Schritte in diese Richtung wurden gemacht, der Berliner Rechtsanwalt Michael Hoepfner hat namens seines Mandanten die Unzuständigkeit des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus gerügt.

Die Klagebegründung trägt Rechtsanwalt Michael Hoepfner wie folgt vor:

"Das Finanzgericht Berlin wurde aufgrund des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg vom 26. April 2004, in Verbindung mit dem Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 10. September 2004, mit Wirkung zum 01.01.2007 aufgelöst.

Sowohl der Staatsvertrag, als auch das in dessen Ausführung ergangene Gesetz, wird klägerseits für unvereinbar mit Regeln des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Berlin gehalten. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus wird daher für unzuständig für die Entscheidung über den vorliegenden Rechtsstreit gehalten.

Mangels eines zuständigen Berliner Fachgerichtes erfolgt die Klageerhebung bei dem für Verwaltungsakte allgemein zuständigen Gericht, nämlich dem Verwaltungsgericht Berlin.

Für den Fall, daß sich das Verwaltungsgericht Berlin für unzuständig erklären sollte, wird der Rechtsstreit zeitgleich beim FG Berlin-Brandenburg anhängig gemacht.

Die Unzuständigkeit des FG Berlin-Brandenburg in Cottbus wird ausdrücklich gerügt. Soweit diese Klage dort anhängig gemacht wurde,

wird gem. § 17 a Abs. 3 GVG beantragt, über die Zulässigkeit vorab zu entscheiden.

Soweit das Verwaltungsgericht Berlin angerufen wurde, rege ich an, dies gem. § 17 a Abs. 3 Satz 1 GVG vorab auszusprechen.

Für die Begründung der Klage, insbesondere auch für die Fragen der Zulässigkeit, bitte ich, mir eine Frist von 1 Monat einzuräumen.

Vor Begründung der Klage bitte ich, von einer Entscheidung nach § 17, 17 a GVG abzusehen."



Auch die Berliner Presse wurde über diesen Vorgang unterrichtet.

Abzuwarten bleibt, wie sich dieser höchst interessante Fall weiterentwickelt.

Wir werden weiter berichten.

Interessierte nehmen bitte Kontakt auf über:
berliner.fg@googlemail.com

Mittwoch, 1. August 2007

Das Berliner Finanzgericht muß wieder in Berlin angesiedelt werden.

Wirtschaftssenator Wolf meint heute: Cottbus war ein fauler Kompromiss.

Berlin ist das einzige Bundesland, das sich leistet, kein eigenes, zentral gelegenes Finanzgericht für seine 3,8 Millionen Bürger mehr zu haben.

Das bis Ende 2006 in Berlin Wedding zentral gelegene Berliner Finanzgericht mit seiner ausgezeichneten Infrastruktur wurde von den Berliner Politikern Anfang 2007 nach Cottbus verscherbelt.

Dazu Wowereit heute: “ Berlin (…) habe als Vorleistung für eine Fusion „Kompromisse gemacht, die wir sonst nicht gemacht hätten“. Welche? Das gemeinsame Finanzgericht in Cottbus – „das würden wir heute nicht mehr machen“. [Tagesspiegel 28.06.2007 ]

Herr Wirtschaftssenator Wolf spricht sogar von einem faulen Kompromiss: "Berlin hat keine faulen Kompromisse [bei den Gerichts-Fusionen, Anm. d. Red.] gemacht, außer vielleicht die Ansiedlung des Finanzgerichtes in Cottbus." [Neues Deutschland 17.07.07 ]

Eine schallende Ohrfeige für alle Politiker und Ausschussmitglieder, die sich so vehement für Cottbus eingesetzt haben.

Das hilft uns Berlinern auch nicht weiter, vor allen den vielen tausend Steuerzahlern nicht, die jetzt, um Ihr Recht gegenüber der Finanzbehörde erstreiten zu können, nach Cottbus fahren müssen.

Für viele Bürger wird es sich nicht mehr rechnen: Gerichtsgebühren, Fahrkosten, möglicherweise auch noch Tagesspesen für einen Steuerberater und die langen An-und Abfahrtszeiten.

Zurück bleiben die frustrierten steuerzahlenden Bürger, die ihren staatlich garantierten Rechtsschutz ausgehebelt und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ad absurdum geführt sehen.

Einige sind der Meinung, dass die Politik das Berliner Finanzgericht nach Cottbus verlegt hat, um die Klagen gegen die Finanzbehörde zu verringern.
Es scheint jedoch mehr an einer gewissen politischen Naivität und an der orientalischen Basar-Mentalität einiger Politiker im Abstimmungsverhalten im Parlament zu liegen, dass dies ermöglicht wurde.
Ebenso spielt vermutlich ein gewisses Desinteresse einiger Politiker eine Rolle, die das Wohl der Bürger aus den Augen verloren haben.

Deshalb kann die Forderung der Berliner Bürger an die Politik nur lauten: Das Berliner Finanzgericht muß wieder nach Berlin!
Die dadurch anfallenden Kosten müßte man, was leider nicht möglich ist [fehlender Amtsankläger], den Politikern in Rechnung stellen, denn wer eine intakte Infrastruktur zerstört, müsste eigentlich für die Folgenschäden verantwortlich gemacht werden.

Der Forderung von Cicero, das öffentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein, stehen manche Berliner Politiker anscheinend verständnislos gegenüber.

Weiterer Beitrag:
Das Finanzgericht in Berlin wurde Ende 2006 geschlossen