Wirtschaftlichkeit scheint für den Rot-Roten Senat in Berlin keine Rolle zu spielen, wie man aus der Beantwortung des Senats auf eine kleine Anfrage erkennen kann.
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 04. März 2008
Umzugskarussell der Gerichte
1. Wann hat die Senatsverwaltung für Justiz die BIM GmbH (BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, 100prozentige Tochtergesellschaft des Landes Berlin Anm. der Redaktion) mit der Prüfung der Gerichtsstandorte unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit beauftragt ?
2. Inwieweit ist der Personalrat in die Überlegungen der Justizverwaltung eingebunden worden ?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1.: Einen solchen Prüfungsauftrag gibt es nicht.
Zu 2.: entfällt, siehe Frage 1.
Berlin, den 19. März 2008
In Vertretung
Hasso Lieber
Senatsverwaltung für Justiz
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Sonntag, 16. November 2008
Wirtschaftlichkeitsberechnung
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Karl Heinz Prehm
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Sonntag, November 16, 2008
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Freitag, 8. August 2008
Der Weg zurück nach Berlin
Führende Berliner Politiker, wie Wowereit und Wolf, die 2004 maßgeblich die Fusion des Berliner und des Brandenburger Finanzgerichts mit Sitz in Cottbus vorangetrieben haben, distanzieren sich heute von ihren damaligen politischen Entscheidungen. Wolf spricht sogar von einem "Faulen Kompromiss".
Wir meinen, das "Finanzgericht Berlin" muss wieder in Berlin angesiedelt werden!
Ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung wurde getan.
Ein Berliner Rechtsanwalt hat die Unzuständigkeit des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus gerügt.28. August 2007 Teil I
24. Juli 2008 Teil II
8. August 2008 Teil III
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Karl Heinz Prehm
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Freitag, August 08, 2008
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Samstag, 3. Mai 2008
Zu der Antwort der Senatorin der Justiz Gisela von der Aue auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Götze vom 5. Februar 2008
16. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Uwe Goetze (CDU)
Negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Finanzgericht in Cottbus?
Ich frage den Senat:
1. Hat der Senat über seine Ausführungen in der Drs. 15/2828 hinaus, es entstünde eine Mehrbelastung für Beteiligte an finanzgerichtlichen Verfahren, inzwischen konkrete Daten welche zusätzlichen durchschnittlichen Kosten (Arbeitsausfall, Reise, zusätzlicher Aufwand für Rechtsbeistand etc.) für einen Berliner Kläger durch die Verlagerung entstehen?
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Die Antwort zeichnet sich durch einen bemerkenswerten Mangel an Konkretheit aus, der den Schluss nahe legt, dass sich der Senat von Berlin für die durch die Sitzverlegung des Finanzgerichts nach Cottbus entstehenden Mehrbelastungen der Berliner Verfahrensbeteiligten nicht weiter in der Verantwortung sieht.
Ob die Zahl dieser Personen wirklich so gering ist, wie es die in der Antwort gewählte Formulierung einer „begrenzten Anzahl der Verfahren" suggerieren möchte, erscheint nicht zuletzt deshalb zweifelhaft, als unter Ziffer 2. der Antwort ausgeführt wird, dass das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in "erheblichem Umfang" die Möglichkeit nutze, bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mündliche Verhandlungen durchzuführen.
Inwieweit dabei die Nutzung des festen Saals im Gerichtsgebäude in der Hardenbergstraße auch den Rechtsschutzsuchenden zugute kommt, die sich aus finanziellen Gründen weder einen Rechtsbeistand noch eine Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung in Cottbus leisten können, lässt die Antwort offen. Dass dieser Personenkreis die Vorteile einer modernen Videokonferenzanlage zur Durchführung mündlicher Verhandlungen, über die das Land Berlin-Brandenburg seit November 2007 verfügt, beanspruchen kann, ist im Hinblick darauf, dass sich die Gegenstelle in den Räumlichkeiten der Steuerberaterkammer in Berlin befindet, kaum anzunehmen. Abgesehen davon vermag dieser "technische Weg" eine herkömmliche mündliche Verhandlung nicht zu ersetzen und stellt in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine Ausnahme dar.
Die Antwort auf die Frage nach der Entwicklung der jährlichen Kosten seit der Verlagerung des Finanzgerichts nach Cottbus geht schon deshalb an der Fragestellung vorbei, da die Jahresabschlusszahlen nur für die Jahre 2002 bis 2006 genannt werden. Soweit man diesen einen Aussagewert entnehmen kann, dann den, dass bereits vor der Gerichtsverlagerung erhebliche Einsparungen erreicht wurden, was insbesondere die Reduzierung des jährlichen Negativsaldos von 2 866 876,91 EUR (2002) auf 1932 461,88 EUR (2006) verdeutlicht.
Das wirft zugleich die Frage nach weiteren durch die Gerichtsverlagerung erzielten bzw. erzielbaren Kosteneinsparungen und damit nach der Legitimation der Gerichtsfusion unter Effizienzgesichtspunkten auf, die unbeantwortet bleibt. Zumindest die dargestellten, nach Funktionen differenzierte Personalbestände vor und nach der Gerichtsverlagerung lassen gewichtige Einsparungen in keinem Fall erkennen.
Insgesamt zeigt die Antwort auf die Kleine Anfrage, dass die Verlagerung des Finanzgerichts nach Cottbus nicht dem Berliner Bürger dient, sondern dieser in Form der ihn unstreitig treffenden Mehrbelastungen den Preis für ein politisches Vorhaben bezahlen muss, das nicht durch Sachgründe, geschweige denn durch Sachzwänge veranlasst ist.
Verfasst von Karl Heinz Prehm und anderen.
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Karl Heinz Prehm
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Samstag, Mai 03, 2008
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Freitag, 28. März 2008
Antwort von Frau von der Aue auf eine "Kleine Anfrage" Finanzgericht Berlin
Kleine Anfrage:
Auszug aus der "Kleinen Anfrage"
In der kleinen Anfrage des Abgeordneten Uwe Goetze (CDU) an den Senat, welche Mehrbelastung für beteiligte Bürger aus Berlin an finanzgerichtlichen Verfahren in Cottbus entstehen, antwortet Gisela von der Aue, Senatorin für Justiz Berlin und somit auch für das Gemeinwohlinteresse der Berliner Bürger zuständig:
"Nach Mitteilung des Präsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind keine konkreten Daten bekannt, welche zusätzlichen Kosten für einen Berliner Kläger durch die Fusion der Gerichte entstehen."
Mit anderen Worten, es interessiert die Politik in keiner Weise, welche enorme Nachteile z.B. ein alleinerziehender Elternteil ertragen muß, der in einer Kindergeldsache sein Recht gegenüber dem Finanzamt nicht mehr in Berlin, sondern in Cottbus erstreiten muß.
Liegt er dann auch noch mit dem Einkommen knapp über der Grenze um Prozesskostenhilfe zu erhalten, ist der Ärger und die Frustration perfekt.
Der staatlich garantierte Rechtsschutz wird somit behindert, oder sogar brutal ausgehebelt.
Dass vor dem Finanzgericht nur um große Summen gestritten wird, wie die Politik vielfach glauben machen will, ist eine große Lüge, wird aber immer wieder als Beschwichtigungelement missbraucht.
Die Antwort auf die "Kleine Anfrage" lesen Sie hier im Original.
Eingestellt von
Karl Heinz Prehm
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Freitag, März 28, 2008
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