Samstag, 3. Mai 2008

Zu der Antwort der Senatorin der Justiz Gisela von der Aue auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Götze vom 5. Februar 2008

16. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Uwe Goetze (CDU)

Negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Finanzgericht in Cottbus?

Ich frage den Senat:
1. Hat der Senat über seine Ausführungen in der Drs. 15/2828 hinaus, es entstünde eine Mehrbelastung für Beteiligte an finanzgerichtlichen Verfahren, inzwischen konkrete Daten welche zusätzlichen durchschnittlichen Kosten (Arbeitsausfall, Reise, zusätzlicher Aufwand für Rechtsbeistand etc.) für einen Berliner Kläger durch die Verlagerung entstehen?

Weiter zur kleinenAnfrage

Eine weitere Analyse zur kleinen Anfrage

Die Antwort zeichnet sich durch einen bemerkenswerten Mangel an Konkretheit aus, der den Schluss nahe legt, dass sich der Senat von Berlin für die durch die Sitzverlegung des Finanzgerichts nach Cottbus entstehenden Mehrbelastungen der Berliner Verfahrensbeteiligten nicht weiter in der Verantwortung sieht.
So räumt die Senatorin zwar Mehrbelastungen für die Berliner Verfahrensbeteiligten ein, sieht sich aber nicht in der Lage, diese auch nur ansatzweise durch konkrete Daten zu belegen. Der rechtfertigende Hinweis, dass es nur in einer begrenzten Anzahl der Verfahren zu einer mündlichen Verhandlung vor den Finanzgerichten komme, überzeugt nicht, da der Grundsatz der Mündlichkeit der Gewährung rechtlichen Gehörs dient und jedenfalls die Berliner Verfahrensbeteiligten von den Mehrbelastungen betroffen sind, die von diesem Recht auch Gebrauch machen wollen.

Ob die Zahl dieser Personen wirklich so gering ist, wie es die in der Antwort gewählte Formulierung einer „begrenzten Anzahl der Verfahren" suggerieren möchte, erscheint nicht zuletzt deshalb zweifelhaft, als unter Ziffer 2. der Antwort ausgeführt wird, dass das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in "erheblichem Umfang" die Möglichkeit nutze, bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mündliche Verhandlungen durchzuführen.

Inwieweit dabei die Nutzung des festen Saals im Gerichtsgebäude in der Hardenbergstraße auch den Rechtsschutzsuchenden zugute kommt, die sich aus finanziellen Gründen weder einen Rechtsbeistand noch eine Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung in Cottbus leisten können, lässt die Antwort offen. Dass dieser Personenkreis die Vorteile einer modernen Videokonferenzanlage zur Durchführung mündlicher Verhandlungen, über die das Land Berlin-Brandenburg seit November 2007 verfügt, beanspruchen kann, ist im Hinblick darauf, dass sich die Gegenstelle in den Räumlichkeiten der Steuerberaterkammer in Berlin befindet, kaum anzunehmen. Abgesehen davon vermag dieser "technische Weg" eine herkömmliche mündliche Verhandlung nicht zu ersetzen und stellt in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine Ausnahme dar.

Die Antwort auf die Frage nach der Entwicklung der jährlichen Kosten seit der Verlagerung des Finanzgerichts nach Cottbus geht schon deshalb an der Fragestellung vorbei, da die Jahresabschlusszahlen nur für die Jahre 2002 bis 2006 genannt werden. Soweit man diesen einen Aussagewert entnehmen kann, dann den, dass bereits vor der Gerichtsverlagerung erhebliche Einsparungen erreicht wurden, was insbesondere die Reduzierung des jährlichen Negativsaldos von 2 866 876,91 EUR (2002) auf 1932 461,88 EUR (2006) verdeutlicht.
Das wirft zugleich die Frage nach weiteren durch die Gerichtsverlagerung erzielten bzw. erzielbaren Kosteneinsparungen und damit nach der Legitimation der Gerichtsfusion unter Effizienzgesichtspunkten auf, die unbeantwortet bleibt. Zumindest die dargestellten, nach Funktionen differenzierte Personalbestände vor und nach der Gerichtsverlagerung lassen gewichtige Einsparungen in keinem Fall erkennen.

Insgesamt zeigt die Antwort auf die Kleine Anfrage, dass die Verlagerung des Finanzgerichts nach Cottbus nicht dem Berliner Bürger dient, sondern dieser in Form der ihn unstreitig treffenden Mehrbelastungen den Preis für ein politisches Vorhaben bezahlen muss, das nicht durch Sachgründe, geschweige denn durch Sachzwänge veranlasst ist.


Verfasst von Karl Heinz Prehm und anderen.

Freitag, 28. März 2008

Antwort von Frau von der Aue auf eine "Kleine Anfrage" Finanzgericht Berlin


Kleine Anfrage:

Auszug aus der "Kleinen Anfrage"

In der kleinen Anfrage des Abgeordneten Uwe Goetze (CDU) an den Senat, welche Mehrbelastung für beteiligte Bürger aus Berlin an finanzgerichtlichen Verfahren in Cottbus entstehen, antwortet Gisela von der Aue, Senatorin für Justiz Berlin und somit auch für das Gemeinwohlinteresse der Berliner Bürger zuständig:

"Nach Mitteilung des Präsidenten des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind keine konkreten Daten bekannt, welche zusätzlichen Kosten für einen Berliner Kläger durch die Fusion der Gerichte entstehen."

Mit anderen Worten, es interessiert die Politik in keiner Weise, welche enorme Nachteile z.B. ein alleinerziehender Elternteil ertragen muß, der in einer Kindergeldsache sein Recht gegenüber dem Finanzamt nicht mehr in Berlin, sondern in Cottbus erstreiten muß.
Liegt er dann auch noch mit dem Einkommen knapp über der Grenze um Prozesskostenhilfe zu erhalten, ist der Ärger und die Frustration perfekt.

Der staatlich garantierte Rechtsschutz wird somit behindert, oder sogar brutal ausgehebelt.

Dass vor dem Finanzgericht nur um große Summen gestritten wird, wie die Politik vielfach glauben machen will, ist eine große Lüge, wird aber immer wieder als Beschwichtigungelement missbraucht.
Die Antwort auf die "Kleine Anfrage" lesen Sie hier im Original.

Lesen Sie zu diesem Thema auch die Pressemitteilung von Norbert Faltin, Bund der Steuerzahler Berlin.

Samstag, 9. Februar 2008

Negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Finanzgericht in Cottbus?


Führende Berliner Politiker, wie Wowereit und Wolf, die 2004 maßgeblich die Fusion des Berliner und des Brandenburger Finanzgerichts mit Sitz in Cottbus vorangetrieben haben, distanzieren sich heute von ihren damaligen politischen Entscheidungen. Wolf spricht sogar von einem "Faulen Kompromiss".

Das war's dann auch schon, man geht zur politischen Tagesordnung über und fällt weitere wichtige politische Entscheidungen, wie z. B. Flughafen Tempelhof.
Auch hier sieht ja Wowereit die Möglichkeit, sein heutiges "Nein" in drei Jahren rückblickend und für sich folgenlos zu bedauern.

Einige Abgeordnete fangen jedoch an, im Interesse der Berliner Bürger, kritische Fragen zu stellen, so der Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin Herr Uwe Goetze.
Er stellt die "Kleine Anfrage":

Negative Erfahrungen mit dem gemeinsamen Finanzgericht in Cottbus?
Auszug:
Hat der Senat über seine Ausführungen in der Drs. 15/2828 hinaus, es entstünde eine Mehrbelastung für Beteiligte an finanzgerichtlichen Verfahren, in­zwischen konkrete Daten welche zusätzlichen durch­schnittlichen Kosten (Arbeitsausfall, Reise, zusätz­licher Aufwand für Rechtsbeistand etc.) für einen Berliner Kläger durch die Verlagerung entstehen?

Wie haben sich die jährlichen Kosten nach der Verla­gerung des Finanzgerichtes nach Cottbus gegenüber den Aussagen in der Drs. 15/2828 entwickelt (bitte jährliche Kosten seit 2002 mit Kapitel/Titel an­geben)?

Erinnert sich der Fragesteller richtig, dass die Zusage gegenüber dem Rechtsausschuss zur Bereitstellung von Räumen für die 4 Obergerichte im jeweiligen Nicht-Sitzungsland eine wesentliche Voraussetzung für die Zustimmung, insbesondere zur Verfassungs­änderung war und wie schätzt der Senat den Wert dieser Zusage heute ein?
Weiter zum Gesamttext der "Kleinen Anfrage"

Wir sind auf die Antworten sehr gespannt und werden weiter berichten.

Weiterhin sind wir auch gespannt darauf, ob sich auch Abgeordnete von den Grünen, der SPD, der FDP und der PDS überwinden können, die Auswirkungen ihrer damals im Parlament mitgetragenen Entscheidung zur "Gerichtsfusion" kritisch zu hinterfragen und "Kleine Anfragen" stellen werden.

Dienstag, 27. November 2007

Videokonferenz: Eine Schadensbegrenzung?

Dazu ein Bericht des Bundes der Steuerzahler Berlin:


BdSt Berlin: Videokonferenzanlage kommt nur wenigen Rechtsuchenden zugute

Finanzgericht und Steuerberaterkammer Berlin stellen Videokonferenzanlage vor

Der Berliner Steuerzahlerbund betrachtet den behördlichen Einstieg in die Moderne äußerst skeptisch.

Weiter zum Gesamttext :Quelle: BdSt